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Die Reglements der Marine-Infanterie

Die beiden brandenburgischen Einheiten, das Marinier-Regiment von Bolsey und das Marinier-Corps, waren regiments- und bataillonsstarke Einheiten. Ersteres wurde - wie im späteren 17. Jahrhundert üblich - durch einen "freien" Kommandeur aufgestellt und unterlag damit keinen Reglements. Letzteres hingegen war Bestandteil des brandenburgischen Heeres und unterlag - mit Durchsetzen der Suprematie des brandenburgischen Herrschers - dessen Anweisungen. Diese wurden ab 1714 mit den "Reglements für die Infanterie" zur geltenden königlichen Norm.

Der preußisch-deutschen Marine-Infanterie oblagen folgende Aufgaben:

  • Verteidigung der Marine-Standorte im Kriegsfall
  • Wachdienst in den Marine-Standorten im Friedensfall
  • Ruderdienst in den Küstenflottillen
  • Detachements für Kriegsschiffe zur Gestellung von
    - Soldaten für die Landungskorps
    - militärischen Wachen und Posten
    - Geschützbedienungen
  • Ehrenwachen bei Staatsbesuchen
  • Einsatz im Kolonialdienst (seit 1897)

Folglich wurde die Marine-Infanterie schwerpunktmäßig nach den Exerzier-Reglements der Infanterie und darüber hinaus auch im Rudern, Geschützdienst (seit 1884) sowie im Kolonialdienst ausgebildet. Die Infanterie-Ausbildung wurde in einer jährlichen Inspektion, zunächst durch einen Brigade-Kommandeur der Infanterie, ab 1889 durch den Inspekteur der Marine-Infanterie durchgeführt.

 
 
 
 
 
   
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